Der Zweck eines Aktivlautsprechers für die Sprachalarmierung als Komponente eines Sprachalarmsystems ist die Übertragung von verständlichen Sprachdurchsagen und Signalen zur Alarmierung und Warnung von Personen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes, in dem ein Brandfall vorliegt und damit diesen Personen ermöglicht, angemessene Maßnahmen entsprechend einem vorbestimmten Evakuierungsplan ergreifen zu können.
Diese nationale Vornorm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Aktivlautsprecher zur Gebäudealarmierung mittels Durchsagen im Brandfall fest, zu deren Ausgabe sie von einer Sprachalarmzentrale angesteuert werden
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.